Schulverein Weierhof e.V.

Schulverein

Vorstellung des Schulvereins

Der gemeinnützige Schulverein Weierhof ist der Träger des privaten, staatlich anerkannten Gymnasiums und des Internates.

Er wurde im Jahr 1867 gegründet und pflegt seine langjährige Tradition als in der Region fest verankerte Bildungseinrichtung. Als Arbeitgeber für mehr als 180 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bieten wir attraktive Arbeitsplätze, deren Erhalt uns ein besonderes Anliegen ist.

Der Schulverein Weierhof ist den gesellschaftlichen Werten unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung in besonderem Maße verbunden. Am Weierhof leben wir die Würde des Menschen unabhängig von Herkunft, Glaube und Stand. In diesem Sinne legen wir großen Wert auf die Förderung des Gerechtigkeitssinns und die Entwicklung junger Menschen zu eigenständigen und selbstbewussten Persönlichkeiten. Heute stellt sich der Schulverein unter seinem Motto „Modern auf dem Land“ in seiner Gesamtheit als zeitgerechtes Gymnasium und Internat dar, das seinen Schülerinnen und Schülern bzw.  Internatsbewohnerinnen und Bewohnern gute Voraussetzungen auf dem Weg zum erfolgreichen Schulabschluss und Erwachsenwerden bietet.

Mitgliederstruktur des Schulvereins Weierhof e.V. und seiner Organe

Der gemeinnützige Schulverein Weierhof e.V. hat derzeit fast 300 Mitglieder. Dabei handelt es sich ganz überwiegend um Freunde des Weierhofs, Eltern derzeitiger oder ehemaliger Schülerinnen und Schüler, ehemalige Schülerinnen und Schüler, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Schulvereins sowie die Sitzgemeinde Bolanden, die Nachbargemeinde Marnheim und die Mennonitengemeinde Weierhof.

Der Jahresmindestbeitrag beträgt derzeit 180 Euro. Der Mitgliedsbeitrag ist ebenso wie Spenden an den Verein steuerlich abzugsberechtigt. Der Verein erstellt Spendenbescheinigungen.

Einzelheiten zu den Aufgaben, Zielen und der Struktur des Vereins sind in der Satzung geregelt. Für alle Organe sind die Genehmigungen des Landes Rheinland-Pfalz zum Betrieb des Gymnasiums und des Internats und die entsprechenden gesetzlichen Regelung verbindlich.

Oberstes Organ des privatrechtlich organisierten Vereins ist die Mitgliederver­sammlung. Sie findet mindestens 2x jährlich statt. Die Mitgliederversammlung entscheidet über wesentliche Angelegenheiten des Vereins, genehmigt den jährlich aufzustellenden Wirtschaftsplan und wählt den Vorstand.

Der Schulverein ist stets an der Aufnahme neuer Mitglieder interessiert und offen für alle, die den Vereinszweck fördern wollen. Die Aufnahme ist schriftlich beim Vorstand zu beantragen (Aufnahmeantrag).

Vorstand

Am 29.06.2022 wurde ein neuer Vorstand gewählt:

Der ehrenamtlich tätige Vorstand besteht aus dem von der Mitgliederversamm­lung unmittelbar gewählten Vorsitzenden und dessen Stellvertretung sowie bis zu sechs weiteren gewählten Mitgliedern. Auch der Landrat des Donnersbergkreises gehört dem Vorstand an. Der Vorstand kann Ausschüsse bilden und diesen bestimmte Aufgaben übertragen. Weiterhin kann der Vorstand bis zu drei Geschäftsführer für die Bereiche Schule, Internat und Verwaltung bestellen. Der Schulleiter koordiniert in diesem Falle als leitender Geschäftsführer die Arbeit der Geschäftsleitung. Der Geschäftsleitung obliegt die Führung der laufenden Geschäfte.

Flyer des Schulvereins

Spenden

Als privater Träger der Institution Weierhof freuen wir uns selbstverständlich über Spenden für unsere Einrichtung. Unsere Bankverbindung lautet:

Schulverein Weierhof e.V.
IBAN: DE53 5405 1990 0000 0035 25
BIC: MALADE51ROK
Sparkasse Donnersberg

Termine des Schulvereins:

Mitgliederversammlungen

  • Montag, 05.02.2024 um 19.00 Uhr im Mehrzweckraum der Schule
  • Montag, 01.07.2024 um 19.00 Uhr im Mehrzweckraum der Schule

Vorstandssitzungen

  • Montag, 11.03.2024 um 19.00 im Raum D31
  • Montag, 15.04.2024 um 19.00 im Raum D31
  • Montag, 13.05.2024 um 19.00 im Raum D31 (Ersatztermin, nur bei Bedarf)
  • Montag, 03.06.2024 um 19.00 im Raum D31

Ausstellen von Spenden- und Beitragsquittungen

Auch wir wollen uns dem Trend zum Papiersparen anschließen.
Wir werden ab dem Kalenderjahr 2022 nur noch Spenden-/Beitragsquittungen, die mehr als 200€ ausweisen, ausstellen und zusenden.

Bei Zuwendungen bis 200€ erkennt das Finanzamt den Überweisungsbeleg bzw. die SEPA-Lastschrift an.

Somit sparen wir auch Zeit und Geld und schonen etwas die Umwelt.
Die Mitgliederversammlung wurde hiervon am 09.01.2023 informiert.

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