Der gemeinnützige Verein mit etwa 900 Mitgliedern unterstützt das Gymnasium mit mehr als 120.000,- Euro jährlich. Im Mittelpunkt der Förderung stehen dabei das Wohl und die Entwicklung der Schülerinnen und Schüler des Weierhof – ganz im Sinne des Mottos „Modern auf dem Land“.
Größere Investitionen werden jährlich gemeinsam in einer Mitgliederversammlung beschlossen.
Für den Förderkreis des Gymnasium Weierhof am Donnersberg e.V., 67295 Bolanden liegt nach dem Bescheid des Finanzamts Worms-Kirchheimbolanden vom 05.12.2013 (letzter Bescheid für die Jahre 2009 – 2011) ein Freistellungsbescheid zur Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer vor (Aktenzeichen 44/655/6078/0 – IV/5).
A. Feststellungen
Die vorgenannte Körperschaft ist nach §5 Abs.1 Nr.9 KStG von der Körperschaftsteuer und nach §3 Nr.6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit, weil sie ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigen gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§51ff AO dient.
…
E. Hinweise zur Steuerbegünstigung
Die Körperschaft fördert folgende gemeinnützige Zwecke:
Förderung der Erziehung (§52 Abs.2 Satz1 Nr.07 AO)
Förderung der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe (§52 Abs.2 Satz 1 Nr.07 AO)
F. … Zuwendungsbestätigungen für Spenden
Die Körperschaft ist berechtigt, für Spenden, die ihr zur Verwendung für diese Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§50 Abs.1 EStDV) auszustellen.
Zuwendungsbestätigungen für Mitgliedsbeiträge
Die Körperschaft ist berechtigt, für Mitgliedsbeiträge Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§50 Abs.1 EStDV) auszustellen.
Förderkreis des Gymnasiums Weierhof am Donnersberg e.V.
Am Hofwiesbach 1
67295 Bolanden-Weierhof
In der Mitgliederversammlung am 12. Dezember 2024 wurde ein neuer Vorstand gewählt:
Christian Adam, Jürgen Bingenheimer, Martin König, Alexander Kolew, Julia Rindermann, Tobias Russy.
Die Wahl der neuen Vorstandsvorsitzenden ergab:
weiterhin:
Auch wir wollen uns dem Trend zum Papiersparen anschließen.
Wir werden ab dem Kalenderjahr 2022 nur noch Spenden-/Beitragsquittungen, die mehr als 200€ ausweisen, ausstellen und zusenden.
Bei Zuwendungen bis 200€ erkennt das Finanzamt den Überweisungsbeleg bzw. die SEPA-Lastschrift an.
Somit sparen wir auch Zeit und Geld und schonen etwas die Umwelt.