Wiederaufnahme des Wechselunterrichts: Aktueller Hinweis zur Maskenpflicht im Busverkehr

Wir bitten die Eltern und unsere Schülerinnen und Schüler um Beachtung des folgenden Hinweises des Reisedienst Krauss:

Mit den neuen bundesweiten Regelungen zum Infektionsschutz gilt ab einer Inzidenz über 100 (Bundes-Notbremse) eine verschärfte Maskenpflicht in allen Stadt- und Landkreisen.


Die Fahrgäste sind dann verpflichtet, FFP 2 Masken zu tragen. Zulässig sind auch Masken nach gleichwertigem Standard, beispielsweise KN95 oder N95. Medizinische Masken wie beispielsweise OP-Masken sind für die Fahrgäste nur noch bei einer Inzidenz unter 100 erlaubt.

Fahrer/innen dürfen in den Bussen aktuell unabhängig von der Inzidenz weiterhin auch medizinische Masken (OP-Masken) tragen. Während der Fahrt sind sie nicht verpflichtet, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

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