Hinweis zum Thema digitale Endgeräte / BYOD („Bring your own device“) – „Sonderregelung für die 7. Klassen“

Liebe Eltern unserer 7. Klassen,

23.03.2021

wir möchten noch einmal auf die „Sonderregelung“ für die 7. Klassen eingehen.

Zunächst möchten wir betonen, dass nach wie vor kein technisches Gerät von unseren Schüler*innen der 7. Klassen in der Schule vorausgesetzt wird. Die „Sonderregelung“ bezieht sich lediglich auf die Schüler*innen, die während des Fernunterrichts komplett digital gearbeitet haben und für die es somit ein erheblicher Mehraufwand wäre, wenn sie sich wieder umorganisieren müssten. Daher haben wir in diesem „besonderen“ Jahr diese Vereinbarung getroffen.

Sollte Ihr Kind ein technisches Gerät mit in die Schule bringen, möchten wir Sie allerdings darauf hinweisen, dass die Regeln (siehe Anhang „Leitfaden-BYOD“), die ab der 8. Klasse gelten, auch von Ihrem Kind aus der 7. Klasse einzuhalten sind.

Ebenso möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, dass eine Versicherung für das Gerät sinnvoll sein kann. Die Firma AstraDirect bietet z.B. an, Geräte, die im Schließfach gelagert sind, zu versichern. Diese Versicherung kann zusätzlich abgeschlossen werden.

Diese Ausnahme gilt ausschließlich für das Schuljahr 20/21.

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