Appell des Landrats – Verhalten bei leichten Erkältungssymptomen

Wir bitten die Eltern unserer Schülerinnen und Schüler um Beachtung des nachfolgenden Appells, dessen Wortlaut wir hiermit wiedergeben:

Sehr geehrte Damen und Herren,

an unser Gesundheitsamt sind massive Beschwerden der Ärzteschaft herangetragen worden, dass aufgrund erfolgter Elterninformation (Formschreiben der ADD vom 28.02.2020) die Kinder- und Hausarztpraxen mit „Krankheitsfällen“ überrannt werden, die in „Nicht-Corona-Zeiten“ mit Sicherheit nicht beim Arzt vorstellig geworden wären. Sie können sich sicher vorstellen, zu welchen Zuständen das in den Arztpraxen führt bzw. dass die Kapazitäten für ernste Erkrankungen dadurch erschöpft werden. Die Folge sind eine nicht rechtzeitige Behandlung und damit verbunden eine bleibende Ansteckungsgefahr für andere.

Es ist daher dringend nötig, dass Sie die Elternschaft dahingehend informieren, dass im Falle einer Erkrankung der Kinder wie bisher auch zu verfahren ist. Bei Symptomen wie Husten und Schnupfen sollte das Kind -soweit möglich- Zuhause bleiben; bei leichtem Fieber (unter 38,5°C) ist in der Regel auch kein Arztbesuch notwendig. Nur in den Fällen, die wir Ihnen im Elternbrief benannt haben (“Informationen zum Schutz gegen eine Infektion mit dem neuen Coronavirus”), ist ein Arztbesuch indiziert. Wir bitten darauf zu achten, sich unbedingt telefonisch anzumelden.

Wir bedanken uns bereits jetzt für Ihre Unterstützung und verbleiben
mit freundlichen Grüßen
(Guth)
Landrat

Related Posts